Das FIS in Kürze...
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Übersetzen
1. Übersetzungen werden von qualifizierten Mitarbeitern des FIS angefertigt. Die Zielsprache ist in jedem Fall die Muttersprache des Übersetzers.
2. Ein bis zu 10 DIN A 4 Seiten umfassender Text wird i. d. R. innerhalb eines Werktages übersetzt. Amtliche Dokumente werden am FIS von gerichtlich vereidigten Übersetzern beglaubigt.
3. Ist keine firmenspezifische Terminologie gewünscht, so werden übliche Fachwörterbücher zugrunde gelegt.
4. Für durch falsche Angaben des Auftraggebers oder fehlerhafte Ausgangstexte entstandene Übersetzungsfehler wird keine Haftung übernommen.
5. Stellt der Auftraggeber Übersetzungsfehler fest, so darf das FIS die Übersetzung nachprüfen und ggf. verbessern. Wird aus unvorhersehbaren Gründen (höhere Gewalt) ein vereinbarter Termin nicht eingehalten, ist eine neue Lieferfrist zu vereinbaren.
6. In Ausnahmefällen (sehr umfangreicher Auftrag oder dem FIS völlig unbekannter Auftraggeber) kann das FIS eine Abschlagzahlung von 30 % bis 50 % verlangen.
7. Die dem FIS zur Übersetzung überlassenen Unterlagen werden streng vertraulich behandelt.
8. Übersetzungen werden auf den vom Auftraggeber gewünschten Trägern geliefert (CD-ROM, Papier, Diskette) und postalisch bzw. per e-mail zugesandt.
9. Übersetzungsgebühren werden nach Zeilen, je nach Schwierigkeitsgrad, berechnet. Eine Zeile umfasst 50 Anschläge. Leerschritte und Interpunktion werden als Zeichen angesehen. Die Zeilenzahl wird mit dem Word-Zählprogramm ermittelt.
Dolmetschen
1. Das Fremdsprachen-Institut-Saarbrücken – FIS GmbH - stellt im Bereich des Simultan-, Konsekutiv- und Gesprächsdolmetschens seine Mitarbeiter den Unternehmen bzw. Behörden im In- und Ausland zur Verfügung. Diese sind qualifizierte Konferenzdolmetscher, die ausschließlich in ihrer jeweiligen Muttersprache eingesetzt werden. Der Einsatz der Mitarbeiter des FIS setzt voraus, dass ihnen zur Vorbereitung bzw. Einarbeitung mindestens 4 Wochen vor dem Einsatz ausführliches Informationsmaterial bezüglich des Veranstaltungsthemas, ggf. vorgesehene Reden, sowie der genaue Veranstaltungsablauf zur Verfügung gestellt werden.
2. Liegen diese Unterlagen nicht vor, so ist das FIS berechtigt, sich von der vertraglichen Bindung mit dem Auftraggeber zurück zu ziehen, wenn der Einsatz mangels Vorbereitung nicht gewährleistet werden konnte. Etwaige Kosten, die wegen des Ausstiegs aus dem Vertrag entstehen - als Folge der Vorenthaltung des Info-Materials- gehen zu Lasten des Auftraggebers (Stornos von Buchungen).
3. Das FIS ist bereit, Programmänderungen während des Einsatzes zu akzeptieren, außer wenn solche Änderungen die Qualität des Dolmetschens beeinträchtigen könnten. Änderungen werden gesondert in Rechnung gestellt, wenn sie deutlich mehr Arbeitsaufwand nach sich ziehen als ursprünglich vereinbart wurde.
4. Erkrankt ein Dolmetscher während des Einsatzes, so bemüht sich das FIS um sofortigen Ersatz. In diesem Fall wird dem Auftraggeber lediglich die Zeit in Rechnung gestellt, während derer der Dolmetscher die Leistung erbracht hat.
5. Nach Bekanntgabe der Art des Dolmetschens (Simultan-, Konsekutiv-, Verhandlungsdolmetschen) stellt das FIS, wenn der Auftraggeber es wünscht, die erforderliche Anlage zur Verfügung. Diese umfasst die Dolmetsch-Kabinen (Einzelkabinen oder Doppelkabinen), tragbare Dolmetschtechnik, Kopfhörer und Mikrofone. Andere Geräte, wie Videoprojektoren, Leinwände usw. können auf Wunsch ebenfalls zur Verfügung gestellt werden. Zur Gewährleistung der Funktionstüchtigkeit aller Geräte und sofortigen Behebung von etwaigen technischen Pannen steht ein Techniker des FIS während der gesamten Veranstaltung zur Verfügung. Der Einsatz von Dolmetschanlagen durch das FIS ist gebührenpflichtig und wird in der Rechnung gesondert aufgeführt.
6. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Einsatz der Dolmetscher des FIS im Inland (Deutschland) bis zu einer Woche und im Ausland bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung rückgängig zu machen. Danach sind die vereinbarten Gesamtkosten sowie die bereits angefallenen Anfahrts- und Unterbringungskosten zu zahlen. Vom FIS bereits geleistete Zahlungen sind in jedem Fall vom Auftraggeber bei Storno zurück zu erstatten.
7. Fällt ein Dolmetscher aus persönlichen –nicht krankheitsbedingten- Gründen aus, ist der Auftraggeber berechtigt, die Rechnung des FIS angemessen zu kürzen. Hierzu bedarf es einer Vereinbarung zwischen beiden Parteien.
8. Rechnungen für das Übersetzen und Dolmetschen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
9. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Parteien gilt Saarbrücken.